Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon mal nach einem gelungenen Flug mit der Drohne gedacht: „Damit könnte ich eigentlich Geld verdienen.“ Die Aufnahmen sind gestochen scharf, die Nachbarn sind beeindruckt, und der örtliche Immobilienmakler hat vielleicht schon mal vorsichtig angefragt, ob man nicht ein paar Luftbilder vom Neubaugebiet machen könnte. Klingt verlockend, oder? Einfach das Hobby zum Beruf machen.
Doch genau an diesem Punkt wird es in Deutschland oft bürokratisch – und zwar richtig. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten vor 2021, als wir streng zwischen „Sport- und Freizeitgestaltung“ und „sonstigem Betrieb“ unterschieden haben. Da brauchte man für jeden gewerblichen Aufstieg eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Ein ziemlicher Papierkrieg.
Die gute Nachricht zuerst: Seit der EU-Harmonisierung ist vieles einfacher geworden. Die schlechte? Es ist immer noch ein Dschungel aus Paragraphen, wenn man nicht aufpasst. Wer heute gewerblich fliegen will, muss nicht mehr nur gut steuern können, sondern muss sich wie ein kleiner Luftfahrtunternehmer verhalten. Und glauben Sie mir, das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) und die Ordnungsämter verstehen da keinen Spaß.
Der große Irrtum: „Gewerblich“ vs. „Privat“ im Luftrecht
Hier ist das Ding, das die meisten Einsteiger komplett verwirrt: Dem Luftrecht ist es heutzutage fast egal, ob Sie für den Flug bezahlt werden oder nicht. Früher war das DER entscheidende Faktor. Heute, unter den EU-Regeln, zählt primär das Risiko des einsatzes.
Ob Sie mit Ihrer Mavic 3 nun aus reinem Spaß über einen Acker fliegen oder ob Sie dafür 500 Euro vom Bauern bekommen, um Wildschweinschäden zu dokumentieren, ändert an den Flugregeln (Abstände, Höhen, Zonen) erst einmal nichts. Sie befinden sich höchstwahrscheinlich in der sogenannten „Offenen Kategorie“ (Open Category).
Aber – und das ist ein riesiges Aber – rechtlich und versicherungstechnisch ist der Unterschied gewaltig. Sobald eine Gewinnabsicht dahintersteckt, sind Sie raus aus der privaten Sphäre.
Versicherung: Der erste Stolperstein
Ich kann es nicht oft genug betonen: Fliegen Sie niemals, und ich meine wirklich niemals, einen gewerblichen Auftrag mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Das ist der klassische Anfängerfehler, der Sie im Schadensfall ruinieren kann.
Die meisten privaten Policen (auch die speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen für 40-50 Euro im Jahr) haben im Kleingedruckten Klauseln, die gewerbliche Nutzung ausschließen. Wenn Sie also dem Dachdecker ein Foto von der Regenrinne verkaufen und dabei versehentlich das teure Dachfenster zertrümmern, zahlt Ihre private Versicherung keinen Cent, wenn die Rechnungstellung rauskommt.
Sie brauchen eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht. Rechnen Sie hier mit ca. 150 bis 300 Euro im Jahr, je nach Deckungssumme und Geltungsbereich. Klar, das drückt auf die erste Marge, aber es ist die Eintrittskarte ins Business.
Welche Scheine brauche ich wirklich?
Vergessen Sie den alten deutschen „Kenntnisnachweis“ nach §21a LuftVO. Der ist Geschichte. Heute dreht sich alles um die EU-Kommpetenznachweise. Und hier kommt es stark darauf an, was genau Sie fliegen wollen.
- Der Einstieg ist fast immer der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Den machen Sie online beim LBA. Kostet eine kleine Gebühr, man klickt sich durch Multiple-Choice-Fragen und hat am Ende ein PDF. Das sollten Sie ohnehin haben, selbst wenn Sie nur privat fliegen (außer Sie nutzen Drohnen unter 250g, dazu gleich mehr).
- Wollen Sie näher an Menschen heran oder fliegen Sie schwerere Geräte (zwischen 500g und 2kg, oder Bestandsdrohnen bis 4kg) im Wohngebiet? Dann brauchen Sie das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Das ist aufwendiger. Sie müssen ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine Prüfung bei einer zertifizierten Stelle ablegen. Ich habe das Programm selbst durchlaufen – es ist machbar, aber man sollte schon wissen, was Meteorologie und Flugphysik bedeuten.
Für die meisten Immobilienfotografen oder Handwerker reicht A2 völlig aus. Damit decken Sie 90% der typischen Szenarien ab, solange Sie Sichtverbindung (VLOS) halten.
Das 249-Gramm-Schlupfloch
Hier ein Tipp aus der Praxis, der Ihnen viel Bürokratie erspart: Wenn Sie gerade erst in das Business einsteigen, schauen Sie sich Drohnen unter 250 Gramm an, wie die DJI Mini 4 Pro oder ähnliche Modelle.
Warum? Weil diese Gewichtsklasse („C0“ zertifiziert oder Bestandsdrohnen <250g) unfassbar viele Freiheiten genießt.
Sie dürfen damit legal auch über Unbeteiligte fliegen (sollte man zwar aus Anstand vermeiden, ist aber nicht per se verboten) und brauchen keinen Führerschein – weder den kleinen noch den großen. Sie müssen sich lediglich als Betreiber registrieren und die e-ID auf die Drohne kleben. Für schnelle Immobilien-Exposés oder Dachinspektionen ist so eine „Mini“ oft die wirtschaftlichste Lösung. Die Bildqualität ist mittlerweile so gut, dass kaum ein Kunde den Unterschied zu einer großen Inspire 3 sieht, wenn die Bilder nur im Web landen.
Hürden im Alltag: Geozonen und Eigentumsrechte
Nur weil Sie gewerblich fliegen, haben Sie keine Sonderrechte. Das ist ein Punkt, an dem ich oft Diskussionen mit neuen Piloten führe. „Aber ich muss doch den Job machen!“ zählt nicht, wenn Sie in einer Flugverbotszone sind.
In Deutschland haben wir geografische Gebiete (Geo-Zonen), die das Fliegen einschränken. Naturschutzgebiete, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Autobahnen – überall dort ist meistens Schluss oder man muss 100 Meter Abstand halten (1:1-Regel beachten!).
Wer gewerblich filmen will, muss diese Zonen kennen. Apps wie Droniq (von der DFS) sind Pflicht auf dem Smartphone. Wenn Ihr Auftraggeber will, dass Sie direkt über die Autobahn fliegen, um den neuen Logistikpark zu filmen, müssen Sie „Nein“ sagen können. Oder Sie beantragen eine Ausnahgenehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde. Das kostet Zeit und Geld (oft 100-200€ pro Antrag), und der Ausgang ist ungewiss.
Privatsphäre und das „Panorama-Problem“
Ein weiteres Minenfeld, gerade bei der Immobilienfotografie: Das Nachbargrundstück. Sie dürfen das Haus Ihres Kunden filmen. Aber sobald Sie höher steigen und den Garten des Nachbarn formatfüllend mit drauf haben, verletzen Sie dessen Persönlichkeitsrechte.
Früher war man da etwas lockerer, aber heute sind die Leute sensibilisiert. Datenschutz (DSGVO) gilt auch in der Luft. Wenn Personen erkennbar sind oder private Rückzugsorte gefilmt werden, brauchen Sie eine Einwilligung. Schriftlich. Immer. Wenn ich Hochzeiten filme, ist das mein Albtraum: 100 Gäste, und theoretisch bräuchte ich von jedem das Okay. In der Praxis hilft oft nur: Genug Abstand halten, damit Gesichter nicht identifizierbar sind, oder die Drohne nur für „Establishing Shots“ der Location nutzen.
Spezielle Kategorie (Specific Category) – Wann wird es ernst?
Manchmal reicht die „Offene Kategorie“ nicht. Zum Beispiel, wenn Sie außerhalb der Sichtweite fliegen wollen (BVLOS) oder eine schwere Drohne (über 4kg) dicht an Menschen nutzen müssen. Dann rutschen Sie in die „Specific Category“.
Das ist dann wirklich Profiliga. Hier arbeiten Sie mit Betriebsgenehmigungen, Risikobewertungen (SORA) oder Standardszenarien (STS). Für den durchschnittlichen Einsteiger, der als Fotograf oder Handwerker dazuverdienen will, ist das meist Overkill. Mein Rat: Versuchen Sie, Ihre Aufträge so zu planen, dass Sie in der „Open“ Kategorie A1/A3 oder A2 bleiben. Der bürokratische Aufwand für die „Specific“ Kategorie steht oft in keinem Verhältnis zum Honorar kleinerer Jobs.
Checkliste: Schritt für Schritt zum ersten Euro
Bevor Sie das erste Mal eine Rechnung schreiben, gehen Sie diese Punkte durch. Ich habe schon Leute gesehen, die wegen fehlender Formalien Bußgelder im vierstelligen Bereich zahlen mussten. Das muss nicht sein.
- Besorgen Sie sich eine echte gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob USA/Kanada ausgeschlossen sind (Standard) und ob Gefährdungshaftung abgedeckt ist.
- Registrieren Sie sich als Betreiber beim LBA (sofern noch nicht geschehen) und bringen Sie Ihre e-ID sichtbar an der Drohne an. Ein feuerfestes Plättchen ist nicht mehr zwingend Pflicht, aber immer noch sinnvoll.
- Machen Sie den A1/A3 Kompetenznachweis. Wenn Sie schwerere Drohnen nutzen wollen, hängen Sie den A2 Fernpiloten-Schein direkt dran.
- Klären Sie die Gewerbeanmeldung. Ja, auch als Drohnenpilot müssen Sie zum Gewerbeamt. Ob als Kleingewerbe oder voll – das hängt von Ihrem Umsatz ab. Klären Sie das mit einem Steuerberater.
- Holen Sie sich eine Aufstiegserlaubnis des Grundstückseigentümers. Immer. Auch wenn Sie denken, es ist öffentlicher Grund – irgendjemandem gehört das Land, von dem Sie starten.
Fazit
Die gewerbliche Drohnennutzung ist heute zugänglicher als je zuvor, aber sie erfordert Disziplin. Die Technik der aktuellen Quadrocopter macht das Fliegen kinderleicht, aber das rechtliche Rahmenwerk erfordert Köpfchen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, aber nehmen Sie die Regeln ernst. Wer professionell auftritt – mit Versicherung, Kenntnisnachweis und Respekt vor der Privatsphäre anderer – wird schnell merken, dass Drohnen-Dienstleistungen ein fantastischer Markt sind. Fliegen Sie sicher!