Ganz ehrlich: Erinnern Sie sich noch an die Zeiten um 2015? Man kaufte sich eine Phantom 3, lud den Akku und ging einfach auf die nächste Wiese. Fertig. Keine Registrierung, keine Online-Prüfung, kein bürokratischer Hürdenlauf. Das war einmal.
Seit der Einführung der EU-Drohnenverordnung hat sich das Blatt gewendet. Und wenn ich mir die E-Mails anschaue, die uns hier auf Drohnen-einsteiger.de erreichen, ist die Verwirrung oft immer noch riesig. Brauche ich für meine DJI Mini 3 Pro einen Schein? Was ist mit der alten Mavic Air, die noch im Schrank liegt? Und warum zum Teufel gibt es so viele Abkürzungen wie A1, A2, A3 und C0?
Lassen Sie uns das Chaos mal sortieren. Nicht mit Juristendeutsch, sondern so, wie es für uns Piloten in der Praxis relevant ist. Ich habe den ganzen Prozess selbst durchlaufen – sowohl den kleinen als auch den großen Schein – und kann Ihnen sagen: Es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Aber ohne Schein zu fliegen, kann mittlerweile richtig teuer werden.
Der Kompetenznachweis A1/A3: Der „kleine“ Schein für (fast) alle
Das ist der Standard, den eigentlich jeder braucht, der eine halbwegs potente Kameradrohne fliegen will. Offiziell heißt das Ding „EU-Kompetenznachweis“. In der Community nennen wir ihn einfach den kleinen Drohnenführerschein.
Wer kommt drumherum?
Es gibt im Grunde nur ein Szenario, in dem Sie sich diesen Papierkram sparen können, und das ist der Grund, warum Drohnen unter 250 Gramm (wie die DJI Mini-Serie oder die kleinen Hubsan Zino Minis) weggehen wie geschnitten Brot.
- Wenn Ihre Drohne unter 250 Gramm wiegt, brauchen Sie keinen Führerschein. Punkt. Das gilt für Bestandsdrohnen (selbstgebaut oder alt) und für die neuen C0-zertifizierten Modelle.
- Aber Vorsicht, hier ist der Haken, den viele übersehen: Sobald eine Kamera an Bord ist – und das ist ja der Sinn der Sache – müssen Sie sich trotzdem als Betreiber registrieren. Sie brauchen also keinen Schein, aber eine Registrierungsnummer (e-ID) auf dem Copter.
- Handelt es sich um reines Spielzeug (nach EU-Richtlinie als solches gekennzeichnet), können Sie alles ignorieren. Aber seien wir ehrlich: Wer hier mitliest, fliegt kein Spielzeug, sondern GPS-gestützte Quadrocopter.
Für alles, was schwerer als 250 Gramm ist (also fast jede ältere Drohne, jede DJI Mavic 3, jede Air 2S), ist dieser Nachweis Pflicht.
So läuft die Prüfung beim LBA ab
Ich war überrascht, wie simpel der Prozess beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) am Ende wirklich war. Man stellt sich ja deutsche Behörden gerne als Papier-Monster vor, aber hier läuft alles erstaunlich digital.
Sie gehen auf die Webseite des LBA. Dort gibt es einen Trainingsbereich. Man klickt sich durch diverse Folien zu Themen wie Luftrecht, Privatsphäre (filmen Sie nicht über den Hecken der Nachbarn!) und Meteorologie.
Die Prüfung selbst ist ein Online-Multiple-Choice-Test mit 40 Fragen. Sie müssen 75% richtig haben.
Das Gute daran:
- Sie können den Test so oft wiederholen, wie Sie wollen. Wenn Sie beim ersten Mal durchrasseln, trinken Sie einen Kaffee und machen es nochmal.
- Es ist quasi eine „Open-Book“-Situation. Niemand steht hinter Ihnen und schaut auf den Monitor. Es geht darum, dass Sie die Regeln verstanden haben, nicht dass Sie Paragraphen auswendig aufsagen können.
- Der Kostenpunkt liegt bei 25 Euro. Das ist weniger als ein Satz Propeller für die meisten Drohnen.
Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein PDF. Ich habe mir das Ding im Scheckkartenformat ausgedruckt und einlaminiert. Es muss beim Fliegen immer dabei sein – digital auf dem Smartphone reicht theoretisch, aber wenn der Akku leer ist und die Polizei kommt, haben Sie ein Problem. Also lieber den Ausdruck im Rucksack haben.
Der Fernpilotenzeugnis A2: Für Fortgeschrittene und „Näher-Ran-Flieger“
Jetzt wird es etwas komplizierter. Der „große“ Drohnenführerschein (A2) ist eine Erweiterung des A1/A3.
Wozu der Aufwand?
Mit dem kleinen Schein (A1/A3) dürfen Sie mit schwereren Drohnen (über 500g bzw. 900g je nach Klassifizierung und Bestandsregelung) oft nur weit weg von Menschen fliegen – in der sogenannten Unterkategorie A3 heißt das: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten, Gewerbegebieten, Erholungsgebieten.
Das ist in Deutschland extrem schwierig. Schauen Sie mal auf Google Maps: Wo finden Sie hier 150 Meter Abstand zu *allem*?
Wenn Sie also eine schwerere Drohne (wie eine Mavic 2 Pro oder eine neue C1-zertifizierte Drohne im bestimmten Modus) näher an Menschen oder in Wohngebieten nutzen wollen, brauchen Sie den A2-Schein. Er erlaubt das Fliegen bis auf 30 Meter (im Langsam-Modus sogar bis 5 Meter) an unbeteiligte Personen heran – vorausgesetzt, die Drohne hat das passende C-Label (C2).
Der Weg zum A2-Zeugnis
Hier reicht das LBA-Portal nicht mehr aus. Der A2-Schein wird von zertifizierten Prüfstellen abgenommen (wie TÜV, Kopter-Profi, DEKRA etc.).
Der Ablauf ist etwas strenger:
- Zuerst brauchen Sie den A1/A3 Schein als Basis. Ohne den geht gar nichts.
- Sie müssen ein praktisches Selbststudium absolvieren. Das klingt hochtrabend, heißt aber nur: Sie gehen auf eine freie Wiese und üben bestimmte Manöver, bis Sie sich sicher fühlen. Das bestätigen Sie dann per Unterschrift.
- Die Theorieprüfung (ca. 30 Fragen) findet online statt, ist aber „proctored“. Das heißt, Sie müssen Ihre Webcam anlassen, und ein Prüfer schaut Ihnen live zu, um sicherzustellen, dass Sie nicht schummeln oder jemand anderes die Antworten googelt.
- Thematisch geht es viel tiefer in Meteorologie (Wetterkunde ist für Drohnen überlebenswichtig), Flugleistung und Risikominimierung am Boden.
Die Kosten liegen hier meistens zwischen 200 und 300 Euro, je nach Anbieter und Schulungspaket. Ob sich das lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Für reine Hobby-Piloten, die ohnehin meistens auf freien Feldern fliegen um Landschaftsaufnahmen zu machen, reicht der A1/A3 meistens völlig aus.
Das Chaos mit den Drohnen-Klassen (C0 bis C4)
Vielleicht haben Sie schon von den C-Klassen gehört. Das ist das System, das die Drohnen in Schubladen steckt, damit man sofort weiß, was man darf.
Das Problem ist: Viele von uns haben noch „alte“ Drohnen. Meine geliebte Mavic 2 Pro zum Beispiel hat kein C-Label. Sie gilt als „Bestandsdrohne“. Für diese Geräte gelten Übergangsregeln, die aber dauerhaft Bestand haben.
Wenn Sie eine Bestandsdrohne über 250g aber unter 25kg fliegen:
- Sie landen fast immer in der Kategorie A3. Das bedeutet: Weit weg von Menschen, 150m Abstand zu Wohngebieten. Das macht die Nutzung im urbanen Raum legal fast unmöglich.
- Haben Sie eine Bestandsdrohne unter 250g (wie die erste Mavic Mini), werden Sie behandelt wie eine C0-Drohne. Sie können fast überall fliegen (außer über Menschenansammlungen), brauchen keinen Schein, nur die Registrierung.
Neuere Drohnen wie die DJI Mavic 3 Classic kommen direkt mit einem C1-Label. Das ist der „Sweet Spot“. Mit dem kleinen A1/A3-Schein und einer C1-Drohne dürfen Sie auch mal über vereinzelte Menschen fliegen (sollten es aber vermeiden) und müssen keine 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Das macht C1-Drohnen aktuell so attraktiv.
Hier lohnt sich übrigens ein Blick in unsere aktuellen Drohnen-Vergleiche und Testberichte, wo wir bei jedem Modell explizit dazuschreiben, welche Zertifizierung vorliegt. Das ist beim Kauf mittlerweile fast wichtiger als die Megapixel-Zahl.
Versicherung und Registrierung: Der Elefant im Raum
Ich kann es nicht oft genug betonen, weil ich immer noch Piloten treffe, die das ignorieren: Der Führerschein ist das eine, die Haftpflichtversicherung das andere.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht für jeden Aufstieg, egal ob die Drohne 20 Gramm oder 20 Kilo wiegt. Ihre normale Privathaftpflicht deckt das oft nicht ab (oder nur Spielzeug ohne Motor). Prüfen Sie Ihre Police. Wenn da nicht explizit „unbemannte Fluggeräte“ steht, brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Die kostet meist um die 40-70 Euro im Jahr.
Ohne Versicherung zu fliegen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das ist kein Spaß.
Dazu kommt die Registrierung als Betreiber beim LBA. Das kostet einmalig rund 20 Euro. Sie bekommen eine Nummer (DEU…), die Sie auf jeder Ihrer Drohnen anbringen müssen. Früher musste das ein feuerfestes Aluschild sein. Heute reicht bei den meisten Drohnen ein Aufkleber, solange er gut lesbar ist. Ich klebe meine meistens ins Batteriefach, wenn da Platz ist, oder dezent auf den Arm.
Für tiefergehende Infos zu den rechtlichen Fallstricken empfehle ich unseren Artikel zur aktuellen Gesetzeslage und Flugverbotszonen.
Mein persönliches Fazit
Lassen Sie sich nicht verrückt machen. Ja, es war früher einfacher. Aber die Lufträume werden voller, und gewisse Regeln ergeben durchaus Sinn, wenn man mal gesehen hat, was ein 1kg schwerer Quadrocopter für Schaden anrichten kann, wenn er außer Kontrolle gerät.
Für 90% aller Hobby-Piloten ist der Fahrplan simpel:
- Kaufen Sie eine Drohne unter 250g (C0), wenn Sie keinen Stress wollen. Registrieren, Aufkleber drauf, Versicherung checken, losfliegen.
- Wollen Sie bessere Kameras und stabilere Fluglage (C1 oder höher), machen Sie den „kleinen“ A1/A3 Schein beim LBA online. Kostet 25 Euro, dauert einen Sonntagnachmittag, tut nicht weh.
- Den großen A2 Schein würde ich nur empfehlen, wenn Sie gewerbliche Ambitionen haben oder in schwierigen Lagen fliegen müssen.
Fliegen soll Spaß machen. Sobald Sie den Schein in der Tasche (bzw. auf dem Handy) haben, fliegt es sich auch viel entspannter, weil man weiß: Ich darf das hier. Und das ist das beste Gefühl überhaupt. Allzeit guten Flug!