Erinnert ihr euch noch an die „guten alten Zeiten“ vor 2021? Als man sich einfach einen Quadcopter schnappte, auf die nächste Wiese ging und losflog, mit kaum mehr Regeln als dem gesunden Menschenverstand? Tja, diese Wildwest-Zeiten sind vorbei. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland und der gesamten EU die harmonisierte EU-Drohnenverordnung.
Klingt erstmal nach staubiger Bürokratie aus Brüssel, und ganz ehrlich: Ein bisschen ist es das auch. Als ich mich das erste Mal durch die Gesetzestexte gewühlt habe, rauchte mir der Kopf. C-Klassifizierung, Unterkategorien A1 bis A3, Kompetenznachweis, e-ID… Puh. Aber hier ist die gute Nachricht: Wenn man das System einmal verstanden hat, bietet es enorme Vorteile. Endlich können wir unsere Drohne auch im Urlaub in Spanien, Italien oder Frankreich steigen lassen, ohne erst Jura studieren zu müssen. Die Regeln sind jetzt fast überall gleich.
Brechen wir diesen Gesetzes-Dschungel mal auf das herunter, was für uns Hobby-Piloten wirklich zählt – ohne Juristendeutsch, dafür mit Praxisbezug.
Das Grundprinzip: Es kommt auf das Risiko an
Früher wurde oft zwischen „Hobby“ und „Gewerbe“ unterschieden. Das ist Geschichte. Der neuen Verordnung ist es völlig egal, ob ihr mit eurer DJI Mavic 3 ein Hochzeitsvideo für Geld dreht oder einfach nur den Sonnenuntergang für Instagram einfangt. Was zählt, ist das Risiko des Fluges.
Deshalb teilt die EU alles in drei Kategorien ein:
- Die „Open“ (Offene) Kategorie – hier spielen wir. Das betrifft 99% aller Drohnen, die ihr bei MediaMarkt oder in unseren DJI-Testberichten findet. Geringes Risiko, Sichtverbindung erforderlich, maximal 120 Meter Höhe.
- Die „Specific“ Kategorie – das ist für Spezialisten, die außerhalb der Sichtweite fliegen wollen oder schwereres Gerät nutzen.
- Die „Certified“ Kategorie – denkt an riesige Lastendrohnen oder Flugtaxis. Für uns (noch) irrelevant.
Wir konzentrieren uns hier voll auf die „Open“-Kategorie, denn da werdet ihr euch bewegen.
Registrierungspflicht: Wer muss sich anmelden?
Hier herrscht oft das größte Missverständnis. Viele Einsteiger fragen mich: „Muss ich meine Drohne registrieren?“ Die präzise Antwort lautet: Nein, ihr registriert nicht die Drohne, ihr registriert euch selbst als Betreiber (UAS Operator).
Das Ganze läuft in Deutschland über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihr müsst euch registrieren, sobald eure Drohne:
- Eine Kamera hat (egal wie leicht sie ist – also auch eine DJI Mini 2 SE oder Mini 4 Pro unter 250g!).
- Oder wenn sie über 250g wiegt, selbst ohne Kamera (was kaum vorkommt).
Die einzige Ausnahme sind reine Spielzeugdrohnen nach EU-Spielzeugrichtlinie (steht auf der Packung, meist für Kinder unter 14) ohne Kamera. Aber seien wir ehrlich: Wer hier mitliest, fliegt meist „richtige“ Kameradrohnen.
Der Ablauf in der Praxis: Ihr geht auf die Webseite des LBA, ladet euren Ausweis und die Police eurer Drohnen-Haftpflichtversicherung hoch (ja, die ist absolute Pflicht, dazu gleich mehr), zahlt eine kleine Gebühr (waren mal 20 Euro, ändert sich aber ab und an) und bekommt dann eure e-ID.
Diese e-ID (sieht etwa so aus: DEU12345678abc-xyz) müsst ihr dann auf jeder eurer Drohnen anbringen. Früher musste das eine feuerfeste Plakette sein. Heute reicht theoretisch ein Aufkleber, solange er lesbar ist. Ich nutze trotzdem gerne die kleinen Alu-Plaketten, sieht einfach sauberer aus und hält länger. Zusätzlich muss die ID in das „Remote ID“ System der Drohne (bei neueren Modellen in der App) eingetragen werden.
Die neuen Drohnen-Klassen (C0 bis C4)
Damit wir wissen, was wir dürfen, müssen wir wissen, was wir fliegen. Die Hersteller sind verpflichtet, Drohnen in C-Klassen zu zertifizieren. Das seht ihr an einem kleinen Logo auf der Drohne und der Verpackung.
Schauen wir uns die für uns drei wichtigsten Klassen an:
- Klasse C0 (unter 250g): Der heilige Gral für Einsteiger. Modelle wie die DJI Mini-Serie fallen hier rein. Ihr braucht keinen „Führerschein“, dürft fast überall fliegen (außer in Flugverbotszonen natürlich) und könnt die Drohne einfach in die Tasche stecken.
- Klasse C1 (bis 900g): Hier wird es schon ernster, zum Beispiel die DJI Air 3. Hier braucht ihr den kompetenznachweis (kleiner Schein) und müsst die Remote-ID funktion aktiv haben.
- Klasse C2 (bis 4kg): Das sind schon Brummer, wie die Mavic 3 Classic oder Pro. Hier gelten strengere Abstandsregeln zu Menschen, es sei denn, ihr habt den „großen“ Drohnenführerschein und schaltet den „Langsam-Modus“ ein.
Was ist mit alten Drohnen? (Bestandsdrohnen ohne C-Label)
Das ist der Punkt, an dem viele verzweifeln. Ihr habt noch eine alte Phantom 4 oder eine frühe Mavic Air rumliegen? Keine Sorge, ihr dürft sie weiter fliegen. Aber: Wenn sie schwerer als 250g sind, rutschen sie fast immer in die Unterkategorie A3. Das heißt: 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Im Klartext: Nur noch auf dem freien Feld fliegen. Ein Flug im Stadtpark oder im Garten ist damit legal kaum noch möglich.
Der EU-Drohnenführerschein: A1/A3 und A2
„Führerschein“ ist eigentlich der falsche Begriff, hat sich aber eingebürgert. Offiziell heißt es Kompetenznachweis. Es gibt zwei Stufen, und ich empfehle jedem, zumindest die erste zu machen – man lernt tatsächlich was dabei.
Der „Kleine“: EU-Kompetenznachweis A1/A3
Den braucht ihr für fast alles über 250g. Die Hürde ist extrem niedrig.
Ihr macht beim LBA ein Online-Training, lest euch durch ein paar Folien zu Luftrecht, Meteorologie und Flugleistung und klickt euch dann durch 40 Multiple-Choice-Fragen. Habt ihr 75% richtig, bekommt ihr das PDF zum Ausdrucken oder fürs Smartphone.
Mein Tipp: Macht diesen Schein, selbst wenn ihr nur eine Mini-Drohne unter 250g fliegt. Es schadet nicht, die Regeln zu kennen, und falls ihr mal auf ein größeres Modell umsteigt, habt ihr ihn schon. Er gilt 5 Jahre.
Der „Große“: EU-Fernpilotenzeugnis A2
Jetzt wird es kniffliger. Dieser Schein ist nötig, wenn ihr mit schwereren Drohnen (Klasse C2, bis 4kg) näher an Menschen fliegen wollt. Statt 150 Meter Abstand dürft ihr dann im Langsam-Modus bis auf 30 Meter ran (oder sogar 5 Meter im Low-Speed-Modus, je nach exakter Konstellation).
Für den A2-Schein reicht das Online-Klicken beim LBA nicht. Ihr braucht:
- Den bestehenden A1/A3 Schein.
- Ein praktisches Selbsttraining (man muss bestätigen, dass man Manöver geübt hat).
- Eine Theorieprüfung bei einer benannten Prüstelle (PStF). Das kostet Geld (meist um die 300€, je nach Anbieter) und wird überwacht, oft per Webcam von zu Hause aus.
Braucht man das als normaler Hobby-Pilot? Wenn ihr eine C1-Drohne (wie die Air 3) fliegt: Nein. Wenn ihr eine Mavic 3 (C2) habt und nicht nur auf dem Acker fliegen wollt: Ja, unbedingt.
Versicherung: Ohne geht gar nichts
Ich kann es nicht oft genug betonen: In Deutschland besteht eine strikte Versicherungspflicht für unbemannte Fluggeräte. Eure private Haftpflicht deckt das oft nicht ab.
Schaut in eure Police. Steht da explizit „Versicherungspflichtige Flugmodelle/Drohnen“ drin? „Spielzeug“ reicht als Klausel nicht! Wenn nicht, braucht ihr eine Zusatzversicherung oder eine spezielle Drohnen-Haftpflicht. Die kosten meist zwischen 30 und 60 Euro im Jahr. Fliegen ohne Versicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann richtig teuer werden – und im Schadensfall ruinös. Wir haben dazu einen detaillierten Drohnen-Versicherungsvergleich erstellt, wo ihr die Details nachlesen könnt.
Geozonen: Wo darf ich eigentlich noch fliegen?
Neben den Kategorien und Scheinen gibt es geografische Einschränkungen. Früher musste man Karten studieren, heute gibt es Apps.
Grundsätzlich gilt:
- Finger weg von Flughäfen (1,5 km Pufferzone ist Minimum, aber die Kontrollzonen sind riesig!).
- Keine Flüge über Naturschutzgebieten (das ist ein häufiger Fehler von Wanderern).
- Wohngrundstücke sind tabu, wenn die Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250g ist (außer der Besitzer erlaubt es).
- Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen: 100 Meter Abstand oder 1:1 Regel (Höhe = Abstand) bei C1/C2 Drohnen unter bestimmten Auflagen.
Nutzt unbedingt eine App wie Droniq (offiziell von der DFS) oder schaut auf die Map-Tool Seite „dipul“ vom Bundesministerium. Die DJI-eigene Karte in der App ist oft ungenau für deutsche Gesetze! Nur weil der DJI-Bildschirm „Ready to Fly“ sagt, heißt das nicht, dass ihr das rechtlich auch dürft.
Fazit: Ist das Hobby jetzt tot?
Ganz im Gegenteil. Die Anfangsphase der Umstellung war holprig, keine Frage. Aber mittlerweile hat sich der Staub gelegt. Die Hersteller liefern endlich Drohnen mit C-Zertifizierung, die Prüfungen sind standardisiert und wir haben Rechtssicherheit in ganz Europa.
Für Einsteiger ist die Lage so gut wie nie: Kauft euch eine Drohne der C0-Klasse (unter 250g), macht die Versicherung und die Registrierung klar, und ihr könnt fast so frei fliegen wie früher. Wer mehr will (bessere Kameras, stabilerer Flug bei Wind), muss eben den „Führerschein“ machen – aber mal ehrlich, bei einem Gerät, das 1.000 Euro oder mehr kostet und mit 60 km/h durch die Luft surrt, ist ein bisschen Grundwissen sicher nicht verkehrt.
Fliegt sicher, haltet die Regeln ein und habt Spaß am Himmel!