Alles zur EU-Drohnenverordnung: Was Piloten wissen müssen

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Seien wir ehrlich: Als die neuen EU-Regeln für Drohnen das erste Mal angekündigt wurden, haben wir alle kollektiv gestöhnt. Vorbei die Zeiten, in denen man einfach seinen Kopter schnappen und auf der nächsten Wiese loslegen konnte – zumindest gefühlt. Aber Panik ist hier der falsche Ratgeber. Das „Bürokratiemonster“ ist nämlich gar nicht so bissig, wenn man es einmal in verständliches Deutsch übersetzt.

Ich fliege seit Jahren alles, was wertige Propeller hat, von der alten DJI Phantom bis zur winzigen Mini-Serie, und habe mich durch die Amtsblätter gewühlt, damit ihr es nicht müsst. Hier ist der Tacheles-Guide zur EU-Drohnenverordnung – ohne Juristendeutsch, dafür mit Praxisbezug.

Warum überhaupt der ganze Ärger?

Früher war es in Deutschland eigentlich recht simpel: Unter 2 Kilogramm brauchte man quasi nichts, darüber einen Kenntnisnachweis. Aber da der Luftraum mittlerweile voller ist als die A5 im Berufsverkehr, musste eine einheitliche Regelung her. Das Ziel war eigentlich lobenswert: Egal ob du in Bayern, in der Toskana oder an der französischen Küste fliegst – es gelten (fast) dieselben Regeln.

Das Kernstück der Verordnung ist das Risiko. Es geht nicht mehr primär darum, ob du das Ding gewerblich nutzt oder nur aus Spaß an der Freud fliegst. Es geht darum: Wie gefährlich ist dein Fluggerät für Leute am Boden, wenn es wie ein Stein vom Himmel fällt?

Die „Offene Kategorie“: Hier spielen wir

Für 99% von uns Hobby-Piloten und Content Creators spielt die Musik in der sogenannten „Offenen Kategorie“ (Open Category). Vergessen wir mal kurz die „Spezielle Kategorie“ – die ist für Leute, die BVLOS (außerhalb der Sichtweite) fliegen oder schwere Lasten transportieren. Das betrifft uns hier auf drohnen-einsteiger.de eher selten.

Die „Open“ Kategorie wird in drei Unterkategorien gesplittet, die festlegen, wo und wie nah an Menschen du fliegen darfst. Das ist der wichtigste Punkt, den viele falsch verstehen.

A1: Über Menschen (aber bitte mit Vorsicht)

Hier landen im Grunde die Leichtgewichte (Dohnen unter 250 Gramm oder mit C0/C1 Klassifizierung). Das ist der Bereich, in dem sich die DJI Minis dieser Welt tummeln. Der Gesetzgeber sagt hier: Wenn so ein leichtes Teil runterkommt, ist das Verletzungsrisiko gering.

  • Ihr dürft tatsächlich über unbeteiligte Personen fliegen (nicht über Menschenansammlungen!).
  • Sollte es passieren, müsst ihr den Überflug aber so kurz wie möglich halten.
  • Ich persönlich rate trotzdem immer davon ab. Selbst 249 Gramm tun weh, wenn sie aus 50 Metern Höhe treffen, und der Schreckmoment bei Passanten sorgt oft für Ärger, den man nicht braucht.

A2: Nah dran an Personen

Das ist die knifflige Mittelklasse (bis 4 kg, C2 Klassifizierung). Hier wird es technisch: Ihr dürft bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Wenn ihr den „Langsam-Modus“ (Low Speed Mode) aktiviert habt, sind sogar bis zu 5 Meter erlaubt.

Hier liegt aber der Haken: Um in A2 zu fliegen, braucht ihr zwingend das Fernpilotenzeugnis (den „großen“ Schein). Ohne den fliegt ihr mit so einer Drohne automatisch in A3.

A3: Weit weg vom Schuss

Die „Restkategorie“. Hier landet alles, was schwer ist (bis 25 kg) oder was Piloten fliegen, die nur den kleinen Kompetenznachweis haben, aber eine schwerere Drohne nutzen. Die Regel ist simpel und strikt:

Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Und natürlich dürfen keine unbeteiligten Personen im Flugbereich sein. Im Klartext: Das ist der Flug über dem leeren Acker oder tief im Wald.

Bestandsdrohnen: Was mache ich mit meiner alten Mavic?

Das war lange das größte Chaos-Thema. Viele von euch haben sicher noch Kopter im Schrank, die vor der C-Klassifizierung gekauft wurden. Die gute Nachricht: Ihr müsst die nicht verschrotten. Die EU hat Übergangsregeln geschaffen, die mittlerweile in Dauerlösungen übergegangen sind.

Hat eure Drohne kein C-Label (C0 bis C4), gilt Folgendes:

  • Wiegt das Schätzchen unter 250 Gramm (wie die erste DJI Mavic Mini)? Glück gehabt. Ihr dürft in der Kategorie A1 fliegen. Das ist quasi der Jackpot für Besitzer älterer Mini-Drohnen.
  • Wiegt sie 250 Gramm oder mehr (bis 25 kg)? Dann seid ihr automatisch in der Kategorie A3 verbannt. Das heißt: 150 Meter Abstand zu Gebäuden und Menschen. Für den Flug im Stadtpark ist die alte Phantom 4 damit leider faktisch raus.

Führerschein-Pflicht: Welchen Lappen brauche ich?

Ich bekomme ständig Mails von Lesern, die völlig verwirrt sind, ob sie jetzt eine Prüfung ablegen müssen oder nicht. Machen wir es kurz.

Keinen Nachweis braucht ihr nur, wenn:

Ihr eine Drohne unter 250 Gramm fliegt. Punkt. Das gilt für die DJI Mini 2, Mini 3, Mini 4 Pro und so weiter. Aber Achtung: „Brauche keinen Schein“ heißt nicht „Keine Regeln“. Ihr müsst die Anleitung lesen und haftet trotzdem voll.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Schein“)

Den braucht fast jeder andere. Er ist im Grunde ein Online-Training mit Multiple-Choice-Test beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Kostet wenig, geht schnell.

  • Ist Pflicht für alle Drohnen ab 250g.
  • Gilt 5 Jahre.
  • Mein Tipp: Macht ihn einfach. Auch wenn ihr nur eine Mini fliegt. Das Wissen über Luftrecht und Meteorologie schadet nie und vielleicht wollt ihr ja doch mal was Größeres fliegen.

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 („Großer Schein“)

Das ist die Hürde für Fortgeschrittene. Ihr müsst erst den kleinen Schein haben, dann ein praktisches Selbsttraining absolvieren und schließlich eine weitere Theorieprüfung bei einer zertifizierten Stelle ablegen (oft online mit Webcam-Überwachung). Den braucht ihr wirklich nur, wenn ihr schwerere Drohnen (C2) nah an Menschen fliegen wollt. Für den reinen Landschaftsfilmer im Urlaub ist das oft Overkill.

Registrierungspflicht & die leidige e-ID

Hier herrscht ein riesiges Missverständnis. Man registriert nicht die Drohne, man registriert sich selbst als Betreiber.

Ihr bekommt vom LBA eine Nummer, die sogenannte e-ID. Die sieht aus wie ein kryptisches Passwort (z.B. DEU12345678abc…). Diese Nummer muss auf jede eurer Drohnen drauf. Egal ob ihr eine oder zehn habt.

Früher mussten wir in Deutschland diese feuerfesten Alu-Plaketten kaufen. Nach neuem EU-Recht reicht es bei den meisten neuen C-klassifizierten Drohnen, die e-ID einfach gut lesbar außen anzubringen. Ein Aufkleber tut es also. Aber Achtung: Wenn ihr sie in den Akku-Schacht klebt, muss das vom Hersteller explizit so vorgesehen sein. Ich klebe sie einfach unten auf den Bauch der Drohne – sicher ist sicher. Außerdem müsst ihr die ID in der App der Drohne (z.B. DJI Fly App) hinterlegen, damit sie digital ausgesendet wird (Fernidentifizierung).

Versicherung: Ohne geht gar nichts

Ein Fehler, der euch finanziell ruinieren kann: Zu glauben, die private Haftpflicht regelt das schon. Tut sie meistens nicht.

In Deutschland besteht eine strikte Versicherungspflicht für jeden Flug, auch für die 249-Gramm-Drohne im Garten. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung. Das heißt, ihr zahlt auch, wenn ihr gar nichts falsch gemacht habt, sondern eine Windböe die Drohne in den Mercedes des Nachbarn drückt.

Schaut in eure Police. Steht da explizit „unbemannte Fluggeräte“ oder „Drohnen“? Und passt die Versicherungssumme? Wenn nicht: Schließt eine spezielle Drohnen-Haftpflicht ab oder bucht den Zusatzbaustein. Das kostet meist nur ein paar Euro im Jahr (oft zwischen 30 und 60 Euro), rettet euch aber im Ernstfall den Hintern.

Wo darf ich eigentlich fliegen? (Geozonen)

Selbst mit Schein und Versicherung dürft ihr nicht überall starten. Die EU hat den Ländern erlaubt, sogenannte „Geografische Gebiete“ festzulegen.

In Deutschland ist das ziemlich streng geregelt. Tabu sind in der Regel:

  • Naturschutzgebiete (oft stehen da nicht mal Schilder, also schaut in die Karten!).
  • Wohngebiete (sofern eure Drohne über 250g wiegt oder eine Kamera hat und ihr Bildrechte verletzt – wobei das EU-Recht die <250g Drohnen hier privilegieret, aber das deutsche Persönlichkeitsrecht bleibt bestehen).
  • Flughäfen (logisch, oder? 1,5 km Abstand zum Zaun sind Minimum!).
  • Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr. Ich erinnere mich an einen Fall an der A2, wo Gaffer mit Drohnen den Rettungshubschrauber blockiert haben. Macht sowas nicht. Das wird richtig, richtig teuer und die Drohne ist weg.

Nutzt Apps wie Droniq (von der Deutschen Flugsicherung) oder Map2Fly. Die DJI-eigene Karte ist nett, aber rechtlich in Deutschland nicht ausschlaggebend. Nur weil die DJI-App „Takeoff allowed“ sagt, heißt das nicht, dass ihr euch nicht gerade in einem Naturschutzgebiet befindet.

Mein Fazit als Pilot

Die EU-Drohnenverordnung wirkt auf den ersten Blick wie ein Monster, ist aber eigentlich nur ein Baukasten. Wer eine Drohne unter 250 Gramm fliegt (und das tun die meisten Einsteiger heute, weil die Technik so gut geworden ist), hat kaum Stress. Versicherung abschließen, e-ID draufkleben, App checken und losfliegen.

Wer schwereres Gerät bewegen will, muss eben lernen. Und ganz ehrlich? Das ist auch gut so. Wer mal gesehen hat, was ein 1-Kilo-Kopter anrichten kann, wenn er außer Kontrolle gerät, der versteht, warum wir nicht mehr einfach „wild west“ fliegen können.

Haltet euch an die Regeln, respektiert die Privatsphäre anderer Leute (niemand will beim Sonnenbaden gefilmt werden), und ihr werdet sehen: Deutschland ist immer noch ein wunderschönes Land zum Fliegen.