Flugverbotszonen und No-Fly Zones: Wo darf ich fliegen?

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Hand aufs Herz: Wer sich gerade seine erste Drohne gekauft hat – vielleicht eine DJI Mini 4 Pro oder eine dieser günstigen Einsteiger-Kopter von Hubsan –, der will eigentlich nur eins: Rausgehen, Akku rein und ab in die Luft. Die Realität in Deutschland sieht leider ein bisschen anders aus. Bevor die Propeller surren, müssen wir uns durch einen Dschungel aus Vorschriften kämpfen.

Ich weiß, das Thema „Rechtliches“ ist so trocken wie ein Zwieback ohne Tee. Aber glaubt mir, es ist besser, sich jetzt zehn Minuten damit zu beschäftigen, als später einen Bußgeldbescheid über mehrere hundert oder gar tausend Euro im Briefkasten zu haben. Ich fliege mittlerweile seit Jahren und habe schon die wildesten Situationen erlebt – von wütenden Nachbarn, die sich „ausspioniert“ fühlten, bis hin zu Polizeikontrollen am Feldrand.

Die gute Nachricht vorweg: Es ist gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt. Man muss nur wissen, wo die roten Linien verlaufen. In diesem Artikel dröseln wir mal ganz praxisnah auf, wo ihr wirklich fliegen dürft und wo ihr den Kopter besser im Rucksack lasst.

Die Grundregel: Sichtkontakt und Höhe

Bevor wir uns die Verbotszonen anschauen, gibt es eine eiserne Regel, die überall gilt – egal ob auf dem platten Land in Brandenburg oder am Alpenrand: Ihr dürft nur auf Sichtweite fliegen.

Sichtweite bedeutet nicht, dass ihr den kleinen Punkt am Himmel noch erahnen könnt oder dass die Kamera ein Bild auf euer Smartphone überträgt (FPV-Flug ist nochmal eine andere Baustelle, da braucht man meist einen Spotter). Es heißt, ihr müsst jederzeit in der Lage sein, die Fluglage der Drohne ohne Hilfsmittel zu erkennen. In der Praxis ist bei kleinen Drohnen oft schon nach 200 bis 300 Metern Schluss. Und Höhenmäßig ist bei 120 Metern sowieso der Deckel drauf. Das ist EU-Gesetz. Braucht man mehr? Ehrlich gesagt: Nein. Für gute Aufnahmen sind Perspektiven aus 30 bis 60 Metern oft viel spannender als die reine Vogelperspektive aus 120 Metern, wo alles platt aussieht.

Die absoluten No-Go Areas (Geografische Gebiete)

Seit der EU-Drohnenverordnung sprechen wir offiziell von „geografischen Gebieten“. In der Praxis nennen wir es Flugverbotszonen. Hier wird es teuer und gefährlich. Passt hier besonders auf, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – ein Satz, den ich leider schon zu oft gehört habe.

1. Flughäfen und Landeplätze

Das sollte eigentlich jedem klar sein, aber es passiert immer wieder. Rund um Flughäfen (wie Frankfurt, München, aber auch kleinere Regionalflughäfen) gilt eine strikte Bannmeile. Wir reden hier nicht nur vom Zaun.

  • Haltet immer mindestens 1,5 Kilometer Abstand zur Begrenzung von Flugplätzen. Das gilt für alles, was Landebahnen hat.
  • Auch bei kleinen Segelfluggeländen werde ich nervös. Rechtlich gibt es Unterschiede, aber mein Rat: Haltet Abstand. Segelflieger sind leise und schnell. Wenn ihr da mit einer Drohne im Anflugkorridor hängt, wird es lebensgefährlich.
  • Vergesst nicht die Kontrollzonen (CTR). Die reichen oft weit über die 1,5 km hinaus. Da darf man meist nur bis 50 Meter Höhe fliegen (unter bestimmten Auflagen), aber als Anfänger würde ich diese Zonen erst mal meiden wie der Teufel das Weihwasser.

2. Naturschutzgebiete und Nationalparks

Hier reagiere ich persönlich etwas allergisch, wenn Piloten das ignorieren. Naturschutzgebiete (oft mit dem grünen Dreieck und der Eule gekennzeichnet) sind tabu. Punkt.

Viele denken: „Ach, ich flieg doch leise elektrisch.“ Ja, aber Vögel sehen die Silhouette eines Quadcopters oft als Greifvogel an. Das bedeutet Stress pur, Brutplätze werden verlassen, Jungtiere sterben. Nationalparks, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) sind ebenfalls Zonen, in denen ihr in der Regel nichts zu suchen habt, außer ihr habt eine explizite Genehmigung der Naturschutzbehörde – und die bekommt man als Hobbyflieger so gut wie nie.

3. Wohngrundstücke – Das Nachbarschafts-Minenfeld

Hier kochen die Emotionen am schnellsten hoch. Früher war das Fliegen über Wohngrundstücken fast komplett verboten. Mit der EU-Regelung und der Differenzierung nach Gewichtsklassen (besonders unter 250 Gramm) ist es etwas „weicher“ geworden, aber rechtlich immer noch extrem heikel.

Grundsätzlich gilt: Über fremden Wohngrundstücken darf nicht geflogen werden, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt (also fast alle DJI Mavericks, Air-Serie, Phantom etc.) oder wenn ihr optische Sensoren (Kameras) habt und Daten aufzeichnen könnt.

Aber Achtung bei den „Minis“ (unter 250g): Auch wenn das Luftrecht es vielleicht unter bestimmten Umständen erlaubt, greift sofort das Persönlichkeitsrecht. Wenn der Nachbar sich im Liegestuhl beobachtet fühlt, habt ihr ein Problem. Ich mache es so: Ich fliege nie über fremde Gärten. Nie. Es bringt nur Ärger. Wenn ich mein Haus filmen will, mache ich das senkrecht von oben oder vom eigenen Grundstück aus. Ein freundliches Gespräch am Gartenzaun vor dem Start wirkt übrigens Wunder.

Infrastruktur und Menschenansammlungen

Ihr wolltet schon immer mal die Autobahn von oben filmen? Vergesst es. Es gibt die sogenannte 1:1-Regel (bzw. oft pauschal 100 Meter Abstand), an die man sich halten sollte, auch wenn neuere Gesetze teilweise erlauben, näher ranzugehen, sofern man niemanden gefährdet. Aber bei kritischer Infrastruktur versteht der Gesetzgeber keinen Spaß.

  • Flüge über Menschenansammlungen sind verboten. Eine Menschenansammlung definiert sich oft so, dass sich die Personen so dicht drängen, dass sie nicht schnell ausweichen können. Ein Konzert, eine Demo, ein volles Freibad – alles tabu. Auch mit der Mini-Drohne ist es unverantwortlich. Wenn das Ding runterfällt, gibt es Verletzte.
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Hier gilt in der Regel ein seitlicher Abstand von 100 Metern. Stellt euch vor, eure Drohne stürzt auf die Windschutzscheibe eines Autos bei Tempo 130. Das wollt ihr nicht verantworten.
  • Industrieanlagen und Kraftwerke. Logisch, oder? Niemand will eine Drohne im Kühlturm oder in der Hochspannungsleitung sehen. Auch Behördenoberflächen (Polizei, Rathäuser) sind oft mit Flugverboten belegt.
  • Krankenhäuser sind besonders kritisch. Nicht nur wegen der Privatsphäre der Patienten, sondern wegen der Hubschrauberlandeplätze. Rettungshubschrauber kommen schnell und fliegen oft tief an. Haltet euch von Kliniken fern!

Wo darf ich denn überhaupt noch fliegen?

Bei all den Verboten fragt man sich schon mal frustriert: „Darf ich überhaupt noch irgendwo starten?“ Ja, definitiv! Deutschland ist groß und hat wunderschöne Ecken.

Das freie Feld ist euer Freund. Solange es kein Naturschutzgebiet ist und ihr die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start und Landung habt (ja, theoretisch braucht man die, auch auf dem Acker gehört das Land jemandem!), ist das Fliegen auf dem Land meist entspannt. Sucht euch Wiesen, Felder fernab von Hauptverkehrsstraßen und genießt die Technik.

Wie finde ich heraus, ob ich hier fliegen darf? (Apps & Tools)

Früher musste man Karten wälzen. Heute zückt man das Smartphone. Es gibt eigentlich keine Ausrede mehr, „aus Versehen“ in einer Verbotszone zu starten. Aber Vorsicht: Nicht jede App im PlayStore taugt etwas.

  • Die wohl wichtigste App in Deutschland ist Droniq. Sie wird von der DFS (Deutsche Flugsicherung) mitbetrieben. Die App zeigt euch basierend auf eurem Standort und eurem Drohnenmodell an, ob ihr fliegen dürft. Grün heißt Go, Rot heißt No-Go. Manchmal ist die App etwas übervorsichtig oder die Server haken, aber sie ist die rechtlich sicherste Referenz.
  • Alternativ nutze ich gerne Map2Fly. Die Desktop-Version ist super, um Flugrouten zu Hause am PC vorzuplanen. Da sieht man die Zonen oft etwas detaillierter.
  • Verlasst euch bloß nicht auf die Karten, die in der App des Drohnenherstellers (z.B. DJI Fly App) integriert sind. Die DJI-Geo-Zones stimmen oft NICHT mit dem deutschen Recht überein. Nur weil die DJI-App sagt „Takeoff permitted“, heißt das nicht, dass ihr euch nicht gerade in einem Landschaftsschutzgebiet befindet!

Drohnen-Kategorien: Wer darf was?

Ein kurzer Exkurs, weil das oft durcheinandergeworfen wird. Wo ihr fliegen dürft, hängt auch davon ab, was für einen Schein ihr habt und wie schwer euer Vogel ist.

In der Kategorie OPEN (das sind wir Hobbyflieger meistens) gibt es die Unterkategorien A1, A2 und A3.

Wenn ihr eine Drohne unter 250g (C0-Klasse) fliegt, habt ihr die meisten Freiheiten. Ihr dürft sogar (unabsichtlich) über unbeteiligte Personen fliegen – solltet es aber vermeiden. Ihr braucht keinen „großen“ Führerschein, nur die Registrierung und Versicherung ist Pflicht.

Habt ihr einen schwereren Brummer (z.B. 900g), rutscht ihr oft in die Kategorie A3. Das bedeutet: Weit weg von Menschen, weit weg von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Hier wird der legale Flugraum deutlich enger. Wer näher an Menschen ran will, braucht den A2-Fernpilotenzeugnis („großer Drohnenführerschein“).

Was passiert, wenn ich erwischt werde?

Reden wir über Geld. Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung sind Ordnungswidrigkeiten. Und die sind teuer.

Ganz ehrlich: Die Polizei ist mittlerweile geschult. Vor drei Jahren wussten viele Beamte noch nicht genau Bescheid, aber heute haben die meisten Dienststellen Leitfäden für Drohnenkontrollen. Wenn ihr in einer Flugverbotszone (z.B. Naturschutzgebiet) erwischt werdet, kann das Bußgeld schnell mal 500 bis 2.500 Euro betragen. Bei Gefährdung des Luftverkehrs (Nähe Flughafen) sind wir sogar im Bereich einer Straftat (§ 315 StGB). Da reden wir dann nicht mehr über Taschengeld, sondern über Vorstrafen und Beschlagnahmung des Equipments.

Auch wichtig: Ohne Haftpflichtversicherung zu fliegen ist in Deutschland ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und zwar eine, die immer kontrolliert wird. Habt den Nachweis (Police auf dem Handy oder Kärtchen) immer dabei.

Mein Fazit für Einsteiger

Lasst euch nicht entmutigen! Das liest sich alles wie ein riesiger Verhinderungskatalog, aber in der Praxis entwickelt man schnell ein Gefühl dafür.

Installiert euch die Droniq-App. Checkt vor jedem Start die Karte. Fliegt defensiv – also lieber 50 Meter weiter weg vom Wohnhaus als nötig. Und das Wichtigste: Nutzt den gesunden Menschenverstand. Wenn irgendwo viele Menschen sind oder Tiere grasen, sucht euch einen anderen Spot.

Wer sich respektvoll verhält, hat meistens keine Probleme. Die besten Aufnahmen entstehen oft dort, wo sowieso niemand ist – draußen in der Natur (außerhalb der Schutzzonen), im weichen Morgenlicht über einem Nebelfeld. Da stört man niemanden und der Film wird eh besser als über dem Dach vom Nachbarn.

Allzeit guten Flug und „always clear skies“!