Erinnert ihr euch noch an die „guten alten Zeiten“? Damals, als man einfach eine Drohne kaufte, kurz auf das Gewicht schaute (unter 2 Kilo? Passt!), und dann ab auf die Wiese ging? Tja, diese Zeiten sind vorbei. Seit die EU-Drohnenverordnung voll greift, fühlt sich der Einstieg in das Hobby für viele eher an wie ein Jura-Grundstudium als wie Freizeitspaß.
Ich weiß, wie frustrierend das sein kann. Man will eigentlich nur fliegen, schöne Aufnahmen machen und den Kopf freibekommen, und stattdessen kämpft man sich durch Begriffe wie „Kompetenznachweis“, „Fernpilotenzeugnis“ und kryptische Abkürzungen wie C0 oder A2. Als ich das erste Mal das offizielle Dokument der EASA (European Union Aviation Safety Agency) vor mir hatte, habe ich es nach fünf Minuten weggelegt und mir erst mal einen Kaffee gemacht. Starken Kaffee.
Aber: Panik ist unnötig. Wenn man das Beamtendeutsch einmal übersetzt hat, ergibt das System tatsächlich Sinn. Es geht nicht mehr stur nach Gewicht, sondern nach Risiko. Hier schlüsseln wir das Ganze mal so auf, dass man es auch ohne Anwalt versteht.
Der fundamentale Wechsel: Risiko statt Waage
Früher war das Gewicht der Drohne das Maß aller Dinge. Heute fragt der Gesetzgeber eher: „Wie gefährlich wird es, wenn das Ding runterfällt?“ Das ist der Kern der neuen Regelung.
Daraus ergeben sich drei Hauptkategorien:
- Open (Offen): Hier spielen wir. Das betrifft 99% aller Hobby-Piloten und Vlogger. Kein genehmigungspflichtiger Flug, solange man sich an die Regeln hält.
- Specific (Speziell): Das wird interessant, wenn man außerhalb der Standardregeln fliegen will, etwa BVLOS (außerhalb der Sichtweite). Für Einsteiger absolut irrelevant.
- Certified (Zertifiziert): Hier reden wir von riesigen Industriedrohnen oder Passagiertransport. Vergessen wir das hier direkt wieder.
Wir konzentrieren uns also voll auf die Kategorie Open. Und damit es nicht zu langweilig wird, hat die EU diese Kategorie noch mal in drei Unterkategorien unterteilt: A1, A2 und A3. Klingt wie beim Papierformat, entscheidet aber darüber, wo du fliegen darfst.
Die Unterkategorien: Wo darf ich fliegen?
Das Missverständnis, das ich in Foren am häufigsten lese, ist die Verwechslung von Drohnen-Klassen (C0-C4) und den Flug-Szenarien (A1-A3). Merkt euch einfach: Die C-Klasse steht auf der Drohne, die A-Kategorie ist das Szenario, in dem ihr fliegt.
A1: Über Menschen (aber bitte mit Vorsicht)
Das ist quasi der „Jackpot“ für Piloten. In der Kategorie A1 darf man theoretisch sogar über unbeteiligte Personen fliegen. Man sollte es nicht – also wirklich, fliegt den Leuten nicht über die Köpfe, das nervt und ist riskant – aber rechtlich ist ein kurzer Überflug toleriert. Menschenansammlungen sind aber absolut tabu. Hier dürfen vor allem sehr leichte Drohnen (unter 250 Gramm) oder Drohnen der Klasse C0 und C1 fliegen.
A2: Nah dran
Hier wird es technisch. A2 erlaubt das Fliegen bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heran (oder 5 Meter, wenn der Langsam-Modus aktiviert ist). Das ist nützlich für Immobilienfotografen oder Inspektionen. Der Haken: Dafür braucht man meistens das „große“ Fernpilotenzeugnis und eine Drohne der Klasse C2.
A3: Weit weg vom Schuss
Wenn eure Drohne schwer ist oder keine Klassifizierung hat (dazu kommen wir gleich bei den „Bestandsdrohnen“), landet ihr fast immer hier. A3 bedeutet: Nur fliegen, wo weit und breit keine unbeteiligten Personen sind, und mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten halten. Im Grunde heißt A3: Raus aufs freie Feld.
Der Buchstabensalat: C0 bis C4
Seit Anfang 2024 müssen alle neu verkauften Drohnen eine CE-Klassifizierung haben. Das ist ein Sticker auf der Verpackung und der Drohne selbst. Das entscheidet, was ihr dürft.
Nehmen wir mal die C0-Klasse. Das sind meistens diese kleinen „Immer-dabei“-Drohnen unter 250 Gramm, wie die DJI Mini-Serie. Die sind der absolute Renner, und das aus gutem Grund: Ihr braucht keinen Drohnenführerschein. Kaufen, aufladen, fliegen. Einziges Muss: Wenn eine Kamera dran ist (und das ist sie ja fast immer), müsst ihr euch als Betreiber registrieren. Aber keinen Test machen.
Bei C1 (bis 900g) sieht es schon anders aus. Die dürfen zwar auch in Szenario A1 fliegen, erfordern aber den kleinen Kompetenznachweis. Außerdem müssen diese Drohnen ein System zur Fernidentifizierung haben. Das sendet quasi permanent aus: „Hallo, hier fliegt Drohne XY, und der Pilot steht da unten.“
Die Klassen C2 bis C4 sind dann für schwerere Geräte. Je höher die Zahl, desto strenger die Auflagen bezüglich Abstand zu Menschen.
Was ist mit meiner alten Drohne? (Bestandsdrohnen)
Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: „Ich habe hier noch eine Phantom 4 Pro oder eine Mavic 2 Zoom. Muss die jetzt in den Müll?“
Nein, bloß nicht wegwerfen. Aber ihr müsst mit Einschränkungen leben. Da diese Drohnen kein C-Klassen-Siegel haben, gelten Übergangsbestimmungen, die mittlerweile Dauerzustand sind.
Wiegt das kopterlose Schätzchen unter 250 Gramm (wie die allererste Mavic Mini), dürft ihr sie weiter wie eine C0-Drohne in A1 fliegen. Glück gehabt.
Alles, was über 250 Gramm wiegt und keine Klassifizierung hat, wird automatisch in die Kategorie A3 verbannt. Das ist bitter für Besitzer einer alten Mavic Pro. Ihr dürft damit nicht mehr im Wohngebiet fliegen, nicht mal über dem eigenen Garten, wenn der keine 150 Meter Abstand zum Nachbarn hat (was in Deutschland wohl auf die wenigsten Gärten zutrifft). Ihr müsst damit raus aufs Feld.
Führerschein-Pflicht: Papierkram, der sein muss
Früher brauchte man den Kenntnisnachweis erst ab 2 kg. Das ist Geschichte. Heute geht fast nichts mehr ohne.
Der „Kleine“: EU-Kompetenznachweis A1/A3
Den braucht ihr für fast alles ab 250 Gramm. Die gute Nachricht: Man kann das komplett online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) machen. Kostet eine kleine Gebühr (um die 25 Euro), dauert nach etwas Lernen vielleicht 45 Minuten, und man bekommt das PDF direkt zugeschickt. Es werden Multiple-Choice-Fragen zu Luftrecht, Sicherheit und Privatsphäre gestellt. Mein Tipp: Unterschätzt das nicht völlig, aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand und Durchlesen der Schulungsunterlagen ist das machbar.
Der „Große“: EU-Fernpilotenzeugnis A2
Wer mit einer schwereren Drohne (C2) näher an Menschen fliegen will, braucht diesen Schein. Das ist aufwendiger. Ihr braucht erst den kleinen A1/A3 Schein, müsst dann ein praktisches Selbsttraining absolvieren (ja, ihr müsst euch selbst bescheinigen, dass ihr auf dem Acker geübt habt) und dann eine Prüfung bei einer zertifizierten Stelle ablegen. Das kostet meist auch dreistellig und ist deutlich anspruchsvoller.
Die Sache mit der Registrierung (e-ID)
Hier herrscht oft Verwirrung: „Muss ich meine Drohnen registrieren?“
Nein, du registrierst dich als Betreiber. Du gehst auf die Webseite des LBA, gibst deine Daten ein, lädst deinen Perso hoch und deine Versicherungsbestätigung. Dann bekommst du eine individuelle Betreibernummer (e-ID).
Diese Nummer – und das ist wichtig – muss auf jede deiner Drohnen. Und zwar nicht nur mit Edding draufgeschmiert, sondern feuerfest (zumindest dauerhaft lesbar). Ob du einen dieser kleinen Alu-Aufkleber nimmst oder ein Plättchen gravieren lässt, ist dir überlassen. Aber wenn die Drohne im Baum eines Nachbarn landet, muss man anhand der Nummer den Halter finden können. Bei neueren C-klassifizierten Drohnen muss die e-ID zusätzlich in die Software der Drohne (Remote ID System) eingegeben werden.
Versicherung: Ohne geht gar nichts
In Deutschland gilt seit Ewigkeiten: Spielzeug oder nicht, wer ein Luftfahrzeug betreibt, haftet verschuldensunabhängig. Klingt hart, ist aber so. Und das gilt ab dem ersten Gramm Abfluggewicht.
Viele glauben irrtümlich, ihre normale Privathaftpflicht deckt das ab. Vorsicht! Schaut ganz genau ins Kleingedruckte. Bei älteren Verträgen sind Drohnen oft ausgeschlossen oder nur „echtes Spielzeug“ ohne Motor inkludiert. Ihr braucht zwingend eine Bestätigung, dass die Gefährdungshaftung nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgedeckt ist.
Ich hab das mal auf die harte Tour bei einem Bekannten miterlebt – kleine Propeller-Macke im Autolack des Nachbarn. Ohne spezielle Drohnenhaftpflicht wird so ein Kratzer schnell zum finanziellen Albtraum. Die Policen kosten oft nur 30 bis 50 Euro im Jahr. Spart bloß nicht an diesem Ende.
Wo darf ich denn nun wirklich nicht fliegen?
Auch mit Führerschein und Plakette dürft ihr nicht überall starten. Die „No-Fly-Zones“ (geografische Gebiete) sind strikt. Dazu gehören:
- Naturschutzgebiete (hier verstehen Ranger absolut keinen Spaß, und die Bußgelder sind saftig).
- Krankenhäuser und Unfallstellen (Rettungshubschrauber haben immer Vorrang).
- Flughäfen (logisch, oder? 1,5 km Abstand zum Zaun sind Minimum).
- Wohngrundstücke – es sei denn, der Besitzer erlaubt es oder ihr seid in Kategorie A1/A3 entsprechend hoch/weit weg (wobei Privatsphäre und DSGVO hier immer Vorrang vor Flugrecht haben).
Um auf Nummer sicher zu gehen, nutzt Apps wie die von der Deutschen Flugsicherung (Droniq). Die zeigen euch auf einer Karte genau an, ob ihr gerade in einer Kontrollzone steht oder frei fliegen dürft.
Fazit: Ist das Hobby jetzt tot?
Ganz ehrlich? Nein. Der Übergang war holprig, und ja, es nervt, sich für eine kleine Drohne beim Bundesamt registrieren zu müssen. Aber die Regeln schaffen auch Klarheit. Früher war vieles Grauzone, heute steht ziemlich genau fest, was geht und was nicht.
Für Einsteiger ist mein Rat simpel: Holt euch eine Drohne unter 250 Gramm (C0). Damit umgeht ihr den größten bürokratischen Aufwand, braucht keinen Führerschein (trotzdem empfehlenswert, um die Regeln zu kennen!) und seid flexibel. Aber vergesst niemals die Haftpflichtversicherung und die e-ID. Denn Unwissenheit schützt auch in der Luft nicht vor Strafe.