Der Drohnenführerschein: Unterschied zwischen A1/A3 und A2

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Hand aufs Herz: Als die EU-Drohnenverordnung 2021 über uns hereingebrochen ist, haben wir uns alle erstmal am Kopf gekratzt. Vorbei waren die wilden Zeiten, in denen man einfach eine Phantom in den Kofferraum geworfen hat und losgezogen ist. Stattdessen: Buchstabenkürzel, Gewichtsklassen und Zertifikate, die klingen wie Steuerformulare.

Ich bekomme fast täglich Mails von Einsteigern, die völlig verunsichert sind. „Brauche ich den großen Schein für meine DJI Mini?“ oder „Darf ich mit dem kleinen Schein über mein Haus fliegen?“

Ganz ehrlich? Es ist kompliziert, aber kein Hexenwerk. Wenn man das Beamtendeutsch einmal beiseite schiebt und sich die Praxis anschaut, wird es logisch. Ich drösele das hier mal für euch auf – ohne Paragraphenreiterei, sondern so, wie es draußen auf dem Feld wirklich läuft.

Der „Kleine“ vs. der „Große“: Die Kurzfassung für Eilige

Bevor wir tief in die Gewichtsklassen eintauchen, hier der schnelle Realitätscheck. Es gibt im Grunde zwei Lizenzen für Hobby-Piloten in der offenen Kategorie:

  • Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (oft „kleiner Drohnenführerschein“ genannt). Das ist eure Eintrittskarte. Ohne den geht bei den meisten Drohnen fast nichts mehr. Ihr macht ihn online, er kostet wenig und ist relativ easy.
  • Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (der „große Drohnenführerschein“). Das ist die Fortgeschrittenen-Liga. Ihr braucht ihn nur, wenn ihr schwerere Drohnen (Klasse C2) nah an unbeteiligte Menschen heranfliegen wollt. Für viele Hobby-Piloten ist der heute – Vorsicht, Spoiler – gar nicht mehr so wichtig wie früher.

Lasst uns das im Detail anschauen, denn der Teufel steckt im Detail (und in den C-Labeln auf eurem Copter).

Der Kompetenznachweis A1/A3: Euer Basis-Schein

Ich erinnere mich noch, als ich den A1/A3 das erste Mal gemacht habe. Ich saß mit einem Kaffee vor dem Laptop und dachte: „Hoffentlich fallen ich nicht durch.“ Völlig unbegründet. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat hier keinen Hürdenlauf aufgebaut, sondern will sicherstellen, dass ihr die Basics versteht.

Wer braucht ihn eigentlich?

Die Faustregel ist simpel: Sobald eure Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt, ist dieser Schein Pflicht. Punkt. Fliegt ihr ohne, ist das wie Autofahren ohne Lappen – und die Bußgelder sind saftig. Ich kenne Fälle, da wurden mal eben 500 Euro fällig, weil jemand ohne Nachweis im Park unterwegs war.

Aber auch unter 250 Gramm (wie bei der DJI Mini 2, Mini 3 oder Mini 4 Pro) empfehle ich euch den Schein dringend. Warum? Weil ihr damit zeigt, dass ihr wisst, was ihr tut. Wenn doch mal die Polizei oder ein besorgter Nachbar fragt, wirkt so ein offizielles Dokument Wunder zur Deeskalation. Außerdem lernt ihr dort wichtige Dinge über Lufträume, die euch vor echten Problemen bewahren.

Was darf ich damit?

Der Name A1/A3 verrät es schon. Ihr dürft in zwei Unterkategorien fliegen:

  • Unterkategorie A1: Hier seid ihr mit sehr leichten Drohnen unterwegs (meist C1-zertifiziert, bis 900g). Der Clou: Ihr dürft sogar in die Nähe von Menschen fliegen (nicht über Menschenmassen, klar), und falls ihr versehentlich mal eine Einzelperson überfliegt, ist das kein sofortiger Weltuntergang. Typisches Gerät hier: DJI Air 3 oder Mavic 3 (die neueren mit C1-Label).
  • Unterkategorie A3: Das ist der Bereich für die „schwereren“ Jungs oder alte Bestandsdrohnen ohne C-Label (sofern sie über 250g wiegen). Hier ist die Regel streng: Weit weg von Menschen. Konkret heißt das: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Eher was für den Modellflugplatz oder das freie Feld in Brandenburg.

Der A1/A3-Schein ist ein reines Online-Ding beim LBA. Ihr lest euch durch Trainingsmaterial, beantwortet 40 Multiple-Choice-Fragen (davon müsst ihr 75% richtig haben) und zahlt eine Gebühr von 25 Euro. Das Zertifikat kommt direkt als PDF. Ganz entspannt.

Das Fernpilotenzeugnis A2: Für die, die „näher ran“ wollen

Jetzt wird es spannend. Früher, in der Übergangszeit bis Ende 2023, war der A2-Schein der heilige Gral für Besitzer alter Drohnen wie der Mavic 2 Pro, um damit noch halbwegs legal in Siedlungsnähe zu fliegen. Passt jetzt gut auf, denn das hat sich geändert!

Seit dem 01.01.2024 ist die Übergangsfrist vorbei. Das macht den A2-Schein für viele von euch vielleicht überflüssig – für andere aber umso wichtiger.

Wann lohnt sich A2 noch?

Ihr braucht das Fernpilotenzeugnis A2 eigentlich nur noch in einem ganz spezifischen Szenario: Ihr besitzt eine Drohne mit der Klassifizierung C2 (bis 4 kg) und wollt damit im Bereich A2 fliegen. Das bedeutet, ihr wollt bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heran (oder 5 Meter, wenn ihr im Langsam-Modus fliegt).

Ein Beispiel aus der Praxis: Ihr seid Immobilienmakler und wollt mit einer DJI Mavic 3 Enterprise (C2-Label) ein Hausdach inspizieren. Da stehen Leute auf dem Gehweg. Mit dem A1/A3-Schein müsstet ihr mit dieser Drohne in die Kategorie A3 ausweichen – also 150 Meter weg von der Bebauung. Völlig unmöglich für den Job. Hier rettet euch der A2-Schein. Er erlaubt den Flug in städtischer Umgebung mit C2-Drohnen.

Der Haken beim A2-Schein

Im Gegensatz zum A1/A3 reicht hier kein schnelles Online-Quiz beim LBA. Der Weg ist steiniger:

  1. Zuerst braucht ihr den A1/A3.
  2. Dann müsst ihr ein „praktisches Selbststudium“ absolvieren. Klingt hochtrabend, heißt aber eigentlich nur: Ihr geht auf eine Wiese und übt Flugmanöver, bis ihr sie im Schlaf könnt, und bestätigt das schriftlich.
  3. Dann kommt die Theorieprüfung bei einer benannten Stelle. Das ist nicht das LBA, sondern private Anbieter (Flugschulen, Prüfstellen). Die Prüfung umfasst Fächer wie Meteorologie, Flugleistung und technische Risikominderung.
  4. Kostenpunkt? Rechnet mal locker mit 300 Euro aufwärts für Kurs und Prüfung, je nach Anbieter.

Der „Bestandsdrohnen“-Schmerz

Hier sehe ich die meisten Missverständnisse. Viele Piloten haben noch eine alte Phantom 4 oder eine erste Mavic Pro im Schrank. Das sind sogenannte Bestandsdrohnen ohne C-Klassifizierung.

Einige denken immer noch: „Ach, ich mach einfach den großen A2-Schein, dann darf ich damit auch wieder im Wohngebiet fliegen.“
Leider nein.

Seit Januar 2024 gilt knallhart: Alle Bestandsdrohnen über 250 Gramm rutschen automatisch in die Kategorie A3. Egal welchen Führerschein ihr habt. Ihr müsst mit eurer alten Mavic 2 Pro also zwingend 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Der A2-Schein bringt euch hier absolut gar nichts mehr. Hart, aber ist so.

Deshalb mein Rat: Wenn ihr noch „Altmetall“ fliegt und gerne in Parks oder Städten unterwegs seid – verkauft das Ding. Holt euch eine C1-zertifizierte Drohne (wie die DJI Air 3). Damit reicht der kleine A1/A3-Schein und ihr habt fast alle Freiheiten zurück.

Vergleichstabelle aus der echten Welt

Statt einer trockenen Tabelle schauen wir uns mal typische Pilotentypen an. Wo findet ihr euch wieder?

Typ 1: Der Urlaubsfilmer (DJI Mini Serie)

Du hast eine Mini 3 oder 4 Pro (unter 249g). Du packst das Ding in den Rucksack für Wanderungen.

Brauchst du einen Schein? Rechtlich nein (nur Registrierung + Versicherung!).
Empfehlung: Mach den A1/A3 trotzdem. Kostet fast nichts und du lernst, wo Flugverbotszonen sind. Einen A2 brauchst du im Leben nicht.

Typ 2: Der ambitionierte Hobby-Fotograf (DJI Air 3, Mavic 3 Classic)

Du willst Top-Bildqualität. Deine Drohne hat ein C1-Label.

Brauchst du einen Schein? Ja, A1/A3 ist Pflicht.
Reicht der kleine Schein? Absolut. Mit einer C1-Drohne darfst du in A1 fliegen, also auch dort, wo mal Menschen unterwegs sind (aber nicht direkt drüberfliegen, Anstand bewahren!). Der A2 bringt dir hier keinen Mehrwert.

Typ 3: Der Profi / Inspekteur (Mavic 3 Enterprise, Matrice)

Du fliegst schwere C2-Maschinen beruflich oder weil du Technik liebst.

Brauchst du einen Schein? Ohne den A2 bist du aufgeschmissen. Du wärst sonst in A3 gefangen (weit weg von allem). Für dich ist der A2-Schein eine Investition, die sich sofort rechnet, allein schon wegen der rechtlichen Sicherheit bei Kundenaufträgen.

Mein Fazit: Spart euch den Stress (und das Geld)

Um es mal ganz platt zu sagen: Für 95% von euch, die hier auf drohnen-einsteiger.de mitlesen, ist der „große“ A2-Schein heute Geldverschwendung. Die Hersteller haben reagiert und bauen fast alle modernen Consumer-Drohnen so, dass sie in die C0 oder C1 Klasse fallen.

Mit einer C1-Drohne und dem kleinen 25-Euro-Schein vom LBA seid ihr so frei wie selten zuvor. Ihr habt weniger Bürokratie und dürft trotzdem beeindruckende Aufnahmen machen.

Der A2 ist mittlerweile eine Nischenlizenz für Spezialisten geworden. Lasst euch also von Flugschulen, die euch unbedingt einen A2-Kurs verkaufen wollen, nicht verrückt machen, wenn ihr nur eine Air 3 im Garten fliegen wollt. Checkt das Label auf eurer Drohne, macht den A1/A3 online und investiert das gesparte Geld lieber in einen dritten Akku oder anständige ND-Filter. Davon habt ihr am Ende mehr.