Hand aufs Herz: Als ich meine allererste Drohne ausgepackt habe – damals noch eine klobige DJI Phantom, die wie ein fliegender Toaster aussah – war mein erster Gedanke sicher nicht: „Oh, hoffentlich habe ich das richtige Formular beim Luftfahrt-Bundesamt ausgefüllt.“ Ich wollte fliegen. Sofort.
Das ging damals auch noch halbwegs unkompliziert. Heute sieht die Welt anders aus. Wer heute in Deutschland einen Kopter in die Luft bringt, bewegt sich in einem Dschungel aus EU-Verordnungen, nationalen Gesetzen und Versicherungsklauseln. Klingt trocken? Ist es auch, wenn man nur Gesetzestexte liest. Aber hier ist die Sache: Ignoranz ist teuer. Richtig teuer. Wir reden hier nicht von einem kleinen Knöllchen wegen Falschparkens, sondern von Bußgeldern, die einem den Spaß am Hobby für Jahre verleiden können.
Ich führe dich hier mal durch den Papierkrieg – und zwar so, wie ich es einem Kumpel beim Bier erklären würde: Ohne Juristendeutsch, aber mit den Fakten, die dir wirklich den Hintern retten.
Der Mythos der „Spielzeug“-Drohne
Es hält sich hartnäckig das Gerücht: „Ach, meine DJI Mini 3 wiegt doch unter 249 Gramm, da brauche ich gar nichts machen.“
Vergiss das. Sofort.
Dieser Irrglaube kommt daher, dass die 250-Gramm-Grenze für den Führerschein (den kleinen EU-Kompetenznachweis) relevant ist. Für die Registrierungspflicht ist das Gewicht aber fast egal. Die eigentliche Regelung schnappt viel früher zu. Die EU-Verordnung unterscheidet nämlich knallhart:
- Handelt es sich um ein reines Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie (steht meistens „geeignet unter 14 Jahren“ drauf und kann fast nix)? Dann bist du fein raus.
- Hat das Fluggerät eine Kamera oder einen anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann? Dann bist du registrierungspflichtig. Punkt.
- Ist es kein Spielzeug und wiegt über 250 Gramm? Registrierungspflicht.
Da praktisch jede halbwegs vernünftige Einsteigerdrohne – sei es von DJI, Autel oder Hubsan – eine Kamera an Bord hat, sitzen wir alle im selben Boot. Selbst wenn dein Copter nur 150 Gramm wiegt: Sobald eine Kamera dran ist, musst du dich als Betreiber registrieren.
Schritt 1: Die Registrierung beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt)
Früher musste man seinen Namen auf ein feuerfestes Schild gravieren lassen. Das ist (in den meisten Fällen der offenen Kategorie) Geschichte. Heute läuft das digital, aber leider nicht ganz umsonst.
Du registrierst hier übrigens nicht die Drohne selbst. Das ist ein häufiges Missverständnis. Du registrierst dich als den Betreiber (UAS Operator). Du bekommst eine einzige Nummer, die sogenannte e-ID. Und diese eine Nummer klebst du dann auf alle deine Drohnen, egal ob du eine oder zehn im Hangar hast.
So läuft der Prozess in der Praxis:
Du gehst auf die Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Stell dich darauf ein, dass du deinen Personalausweis scannen oder abfotografieren musst. Nach der Anmeldung und Dateneingabe passiert erstmal… warten. Wobei es mittlerweile recht fix geht.
Irgendwann landet die e-ID in deinem Postfach oder Portal-Account. Sie sieht kryptisch aus, etwas wie DEU12345abcd.... Wichtig: Es gibt die e-ID und die PIN dazu. Nur die ID kommt auf die Drohne. Die letzten drei Stellen (die PIN) sind geheim und dienen dazu, dass du dich bei Systemen ausweisen kannst, wenn nötig (Remote ID). Schreib die PIN niemals außen auf den Kopter!
Kostenpunkt? Aktuell schwankt das etwas je nach Verwaltungsaufwand, rechne mal grob mit 20 bis 50 Euro für die einmalige Registrierung als natürliche Person. Behörden ändern ihre Gebührenordnungen gerne mal über Nacht, also nagel mich nicht auf den Cent fest.
Die Sache mit der Kennzeichnung
Jetzt hast du diese e-ID. Was nun? Der Gesetzgeber sagt, die Nummer muss „sichtbar“ angebracht werden. Die alten Aluminium-Plaketten sind in der „Open“-Kategorie (wo 99% von uns fliegen) keine harte Pflicht mehr, aber ganz ehrlich? Ich nutze sie trotzdem noch.
Warum? Ein einfacher Papieraufkleber löst sich nach drei Landungen im feuchten Gras oder bleicht in der Sonne aus. Bestell dir für ein paar Euro so einen winzigen Sticker („Nano-Kennzeichen“), kleb ihn auf den Akku oder an die Seite und gut ist. Es gibt mittlerweile Anbieter, die drucken dir die e-ID in QR-Code-Form auf kleine Klebfolien. Das ist extrem praktisch und sieht weniger nach „Baustelle“ aus.
Versicherung: Ohne geht gar nichts (Wirklich!)
Kommen wir zum heikelsten Thema. In Deutschland herrscht für unbemannte Fluggeräte eine strikte Versicherungspflicht. Und das Wichtigste dabei: Wir haben hier eine Gefährdungshaftung.
Das heißt im Klartext: Du haftest nicht nur, wenn du Quatsch machst. Du haftest auch, wenn du absolut nichts dafürkannst. Eine Windböe drückt deine Drohne gegen den nagelneuen Audi des Nachbarn? Du zahlst. Ein technischer Defekt lässt den Kopter auf ein Gewächshaus stürzen? Du zahlst. Und zwar in unbegrenzter Höhe mit deinem Privatvermögen, wenn du keine Deckung hast.
Der große Fehler mit der Privathaftpflicht
Viele Einsteiger denken: „Ich habe doch eine Privathaftpflicht, da ist doch alles drin.“
Vorsicht. Das war früher fast nie der Fall, heute ändern es manche Versicherer, aber es ist immer noch ein Minenfeld. Schau in deine Police. Steht dort explizit „unbemannte Fluggeräte“ oder „Kopter“ drin? Und bis zu welchem Gewicht? Oft sind nur „Flugmodelle ohne Motor“ oder „Spielzeug bis 250g“ abgedeckt. Sobald du eine „echte“ Drohne fliegst, steigen viele Standard-Policen aus.
Ich empfehle dringend, entweder eine explizite Bestätigung deiner aktuellen Versicherung einzuholen (schriftlich!) oder einfach eine spezielle Drohnen-Haftpflicht abzuschließen. Die kosten meist zwischen 30 und 60 Euro im Jahr – das ist weniger als ein Satz Ersatzpropeller und ein guter ND-Filter.
Worauf du bei der Police achten musst:
- Die Deckungssumme sollte nicht unter 1 Million Euro liegen, besser sind 3 oder 5 Millionen. Personenschäden werden astronomisch teuer.
- Achte darauf, dass die sogenannte „Gefährdungshaftung“ eingeschlossen ist. Wenn da nur „Verschuldenshaftung“ steht, ist die Police für Drohnenpiloten wertlos.
- Fliegst du auch mal im Ausland? Prüfe, ob der Schutz europaweit oder weltweit gilt. Nichts ist nerviger, als im Toskana-Urlaub am Boden bleiben zu müssen, weil die Versicherung nur in DE greift.
- Freies Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen muss abgedeckt sein. Manche (oft sehr günstige) Tarife über Modellbauverbände gelten mitunter nur auf zugelassenen Plätzen – für uns Kamera-Piloten völlig unbrauchbar.
Führerscheinpflicht: A1/A3 vs. A2
Obwohl das hier primär um Registrierung geht, hängt der „Führerschein“ direkt damit zusammen. Seit der EU-Reform ist das System eigentlich logischer geworden, auch wenn alle jammern.
Für Drohnen unter 250 Gramm (Stand 2024: z.B. DJI Mini-Serie) brauchst du rechtlich gesehen keinen Kompetenznachweis. Du musst dich nur registrieren (siehe oben) und versichert sein. Aber: Ich rate jedem, zumindest den kleinen Schein zu machen.
Für alles über 250 Gramm (z.B. Mavic 3, Air 3) brauchst du zwingend den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
Das Gute daran: Du kannst den A1/A3 komplett online beim LBA machen. Du liest dir das Material durch, beantwortest 40 Multiple-Choice-Fragen, und wenn du 75% richtig hast, bekommst du das PDF. Kostenpunkt ist überschaubar (ca. 25 Euro). Ich habe das Ding an einem verregneten Sonntagvormittag gemacht. Die Fragen sind kein Hexenwerk – es geht um Luftrecht, Privatsphäre und Meteorologie.
Wer mit schwereren Drohnen (über 500g bzw. je nach C-Klassifizierung) näher an Menschen fliegen will, braucht den „großen“ A2-Schein. Das ist dann schon eine andere Hausnummer mit echter Prüfung bei zertifizierten Stellen (nicht direkt beim LBA) und kostet auch deutlich mehr. Für den Anfang reicht 90% der Hobby-Piloten der A1/A3 völlig aus.
Zusammenfassung: Deine Checkliste vor dem ersten Start
Damit du nicht den Überblick verlierst, hier nochmal der Schlachtplan, wie ich ihn bei jeder neuen Drohne durchgehe:
- Versicherung klären ist der allererste Schritt. Noch bevor der Akku lädt. Ohne Police kein Start. Ich habe den Versicherungsschein digital auf dem Handy immer dabei.
- Registrierung beim LBA erledigen. Wenn du schon eine e-ID hast: Prima. Wenn nicht: Beantragen und Geduld haben.
- Die e-ID muss an die Drohne. Ob mit Edding (hässlich), Label-Drucker (okay) oder Alu-Plakette (profi-mäßig) ist fast egal, solange es lesbar ist. Ich packe sie meist ins Akkufach, wenn da Platz ist, oder dezent unten an den Rumpf.
- App-Checks machen. DJI und Co. verlangen oft Updates der „Fly Safe“ Datenbanken, bevor du abheben kannst. Das ist indirekt auch eine rechtliche Absicherung der Hersteller.
- Dokumente griffbereit halten. Wenn dich das Ordnungsamt oder die Polizei anspricht (und glaub mir, Drohnen ziehen Blicke auf sich), hast du idealerweise drei Dinge parat: Versicherungsnachweis, Kompetenznachweis (als PDF oder Karte) und deinen Personalausweis.
Das klingt jetzt alles nach viel Arbeit für ein bisschen Fliegen. Aber sobald der Papierkram einmal erledigt ist, hast du Ruhe. Und ganz ehrlich: Mit dem Wissen, dass man legal und versichert unterwegs ist, fliegt es sich viel entspannter. Man zuckt nicht mehr bei jedem Polizeiauto zusammen, das in der Ferne vorbeifährt, sondern kann sich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: Geniale Aufnahmen machen.